Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 270 [01]

Datierung: 26. August 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er dem Ritter Zurch von Stetten, seinem Amtmann zu Bischofsheim, 1000 Gulden schuldet. So lange das Geld aussteht zahlt er ihm eine jährliche Gülte in Höhe von 50 guten rheinischen Gulden, Frankfurter Währung, aus den Einnahmen der Kellerei Bischofsheim. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Da Zurch nun dem Ritter Karl von Dottenheim (Tottenheim) und dessen Erben 1000 Guden schuldet, hat er diesem die erzbischöfliche Urkunde bezüglich der oben genannten Schuld als Unterpfand übergeben. Zurch hat den Erzbischof gebeten hat, eingedenk seiner treuen bisher geleisteten und zukünftig erwarteten Dienste sein Einverständnis dazu zu geben, was der Erzbischof zusagt. Er wird die Jahresgülte zukünftig an Karl von Dottenheim auszahlen lassen. Der Bischofsheimer Keller erhält entsprechende Anweisung. Der Erzbischof kann Zurch seines Amtes nun entsetzen, sofern Karl von Dottenheim eine mögliche Lösung der Hauptschuld zugesteht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Bischofsheim am Montag nach sant Bartholomeus tag ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 270 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22063 (Zugriff am 18.04.2024)