Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 269 [01]

Datierung: 29. Mai 1448

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Eberhard von Heusenstamm bekennt, dass der ehemalige Erzbischof Konrad dem Ritter Philipp von Kronberg und seinen Leibeserben, oder, wenn er solche nicht hinterließe, seinen rechten nächsten Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber der damals ausgestellten Urkunde eine jährliche Gülte in Höhe von 133 Gulden und 4 Turnosen (Thorneß), Frankfurter Währung, auf Wiederkauf auf den Einnahmen des Zolls Lahnstein für geliehene 2000 Gulden verschrieben hatte. Dafür hatte er u. a. den Eberhard von Heusenstamm, Vater des Ausstellers, zu Bürgen bestimmt. Da Eberhard nun verstorben ist, und ein anderer Bürge gestellt werden muss, hat Eberhard gegenüber Erzbischof Dietrich alle Bürgschaftspflichten seines Vaters übernommen. Das nimmt er auf seinen Eid. Eberhard kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Mitwoch nach vnsers herrn lichnams tage ... 1448.

  • Ebenso Eberhard von Riedern, Bürge anstelle des verstorbenen Wernher von Hardheim.
  • Ebenso Adam von Erlenbach Geisel anstelle seines verstorbenen Vaters.
  • Ebenso Graf Johann von Nassau Geisel anstelle des verstorbenen Grafen Friedrich zu Leiningen für 263 Gulden und 8 Turnosen (Thurnoß) jährlicher Gülte auf dem Zoll zu Ehrenfels für 4000 Gulden, in ähnlicher Form und unter dem gleichen Datum
  • Ebenso Gottfried Herr zu Eppstein, Geisel anstelle seines verstorbenen Vaters
  • Ebenso Schenk Philipp Herr zu Erbach Geisel anstelle des verstorbenen Johann von Rodenstein, Domherrn zu Mainz
  • Ebenso Philipp von Reifenberg, Sohn des Marsilius, anstelle seines verstorbenen Vaters, Bürge in obiger Angelegenheit und unter dem gleichen Datum.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 269 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22061 (Zugriff am 25.04.2024)