Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 268v [02]

Datierung: 23. Juli 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Abt Hermann von Fulda und das Stift Fulda ihm jährlich eine Gülte in Höhe von 303 Gulden und 3 Turnosen zahlen muss. Das Geld wird für die Pfandschaft gezahlt, die Fulda an den Schlössern und Städten Fulda, Hünfeld (Hunefelt), Rockenstuhl (Rockenstul) und Geisa (Geysa) innehat. Diese Gülte wird jeweils in zwei Raten gezahlt. So steht es in der diesbezüglich ausgestellten Urkunde.

Der Erzbischof hat nun den Diether von Isenburg, Graf zu Büdingen, zu seinem obersten Amtmann in der Buchen gemacht hat und will ihm jedes Jahr 150 Gulden Amtsgeld bezahlen. Dieses Amtsgeld hat er auf die von Fulda zu bezahlenden Gülte gelegt. Das Kloster Fulda hat nun dem Diether 75 Gulden für ein Halbjahr gezahlt. Der Erzbischof quittiert für dieses Halbjahr und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Heppenheym am dinstag nach sant Marien Magdalenen tag ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 268v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22060 (Zugriff am 18.04.2024)