Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 266v [01]

Datierung: 23. Juli 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Henne von Bellersheim, erzbischöflichem Marschall, dessen Ehefrau Lise, ihren Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 1500 gute und gemeine rheinische Gulden. Das Geld hatte das Ehepaar ihm zum Wohl des Mainzer Stiftes geliehen.

So lange das Geld aussteht, zahlt der Erzbischof ihnen aus den Einnahmen des Zolls Ehrenfels in zwei Raten eine jährliche Gülte in Höhe von 20 Gulden. Der Zollschreiber erhält hiermit entsprechende Anweisung.

Es folgen Bestimmungen zur Rückzahlung des Geldes (vierteljährige Ankündigungsfrist, Rückgabe der Urkunden), Gestellung von Bürgen (Einlager zu Frankfurt im Falle des Zahlungsverzugs, Einsatz von Knechten und Pferden im Zuge des Einlagers) sowie zum Ersatz ausfallenden Knechte, Pferde und Bürgen.

Die Bürgen Schenk Hans Herr zu Erbach, Schenk Philipp Herr zu Erbach, Philipp von Kronberg, Konrad von Frankenstein, Ritter, Henne von Stockheim, Sohn des verstorbenen Ritters Johann von Stockheim und Konrad Krieg (Kriegk) der ältere, bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen gute Bürgen zu sein. Sie kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... Heppenheim am dinstag nach sant Marien Magdalenen tage ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 266v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22056 (Zugriff am 18.04.2024)