Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 260v [01]

Datierung: 16. April 1448

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Apel Viztum (Vitzthum) zu Tannroda (Tanrode), bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm aus besonderer Gnade und Gunst erlaubt hat, das Dorf Nuwendorf [= Nauendorf sö Erfurt?], dass er von Mainz zu Lehen trägt, den Brüdern Thyle (Tile), Jakob und Heyne (Heine) von der Sachsa, Bürgern zu Erfurt, für 60 lötige Mark Silber zu verpfänden. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Er verspricht, das Dorf binnen der kommenden fünf Jahre wieder auszulösen. Während der Pfandschaft bleibt er dem Erzbischof als Lehnsmann verbunden. Löst er das Pfand nicht wie versprochen aus, kann der Erzbischof das Pfand an sich lösen. Die Geldsumme, die Apel im Dorf als Lehnsmann eingenommen hatte, wird er dem Erzbischof dann auf Eigengüter auf dem Eichsfeld binnen Jahres Frist belegen und dem Erzbischof zu Lehen auftragen. Apel kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... 1448 am dinstage nach dem Sontag Jubilate.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 260v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22048 (Zugriff am 29.03.2024)