Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 260 [01]

Datierung: 7. April 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass der Ritter Apel Viztum zu Tannroda, den Brüdern Thyle, Jakob und Heyne von der Sachsa, Bürgern zu Erfurt, das Dorf Nuwendorf [= Nauendorf sö Erfurt?], das Apel von Mainz zu Lehen trägt, für 60 Mark lötigen Silbers verpfändet hat. Der Erzbischof gibt dazu seine Zustimmung.

Ritter Apel muss das Pfand binnen der kommenden fünf Jahre wieder auslösen. Apel bleibt Mann des Erzbischofs und muss die Lehenspflichten erfüllen, wie Mannlehnsrecht und Gewohnheit dies besagent. Löst Apel das Pfand nicht wie vereinbart aus, kann Mainz das Pfand bei den Sachsa an sich lösen und nach Belieben damit verfahren. So steht es auch in der Urkunde, die Erzbischof Dietrich von Apel bekommen hat. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben Erenfels am Sontage misericordia domini ... 1448

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 260 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22047 (Zugriff am 20.04.2024)