Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 252 [01]

Datierung: 2. Januar 1448

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich macht den Ritter Gunther von Uslar, seinen Amtmann auf dem Rusteberg, für drei Jahre zum Amtmann auf Schloss Lindau.

Er soll die Menschen im Amt und ihr Gut schützen und schirmen, sie aber gleichzeitig bei ihren alten Freiheiten und Gewohnheiten belassen. Er ist zur Hilfe verpflichtet, wenn er Angriffe auf benachbarte Ämter wahrnimmt oder zur Hilfe aufgefordert wird. In Zeiten einer Vakanz ist er dem Mainzer Domdekan und dem Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet. Ritter Gunther darf die Gefälle im Amt, auch Frevel- und Bußgelder für sich vereinnahmen. Er muss auf seine Kosten Schloss Lindau unter Dach und Fach halten und mit Torhütern, Wächtern und anderem Gesinde besetzen. Nur wenn er von den erzbischöflichen Amtleuten zur Hilfe aufgefordert wird, zahlt das Erzstift ihm Schadenersatz.

Der Erzbischof kann ihn während der drei Jahre nicht seines Amtes entsetzen, es sei denn Schloss Lindau wird von ihm oder dem Erzstift gelöst oder anderweitig veräußert bzw. der Amtmann verhielte sich pflichtvergessend. Nach Ablauf der 3 Jahre kann der Erzbischf den Amtmann jederzeit seines Amtes entsetzen. Gunther muss das Amt dann räumen, von dem erzbischöflichen Hofmeister und Marschall bestätigter »reisiger Schaden« wird ihm dann noch ersetzt. Gunther hat einen Amtseid geleistet. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- .... geben ... am dinstag nach dem heilgen nuwen Jars tage.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 252 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22033 (Zugriff am 20.04.2024)