Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 249 [01]

Datierung: 1447 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat die Ritter Friedrich Wolfskehlen (Wolfskelen) und Henne von Wahlen (Walen) zu Amtleuten ernannt, Friedrich in Neustadt (Nuwenstat) und Henne auf der Nellenburg (Nelnburg).

Die Amtleute sollen die Leute in ihren Ämtern nach bestem Vermögen schützen und schirmen. Sie sollen auch auf ihren Amtssitzen wohnen. Sie sind verpflichtet, in den Nachbarämtern Hilfe zu leisten, sollten sie eines Angriffes dort gewahr werden. In Zeiten einer Vakanz sind sie dem Mainzer Domdekan und dem Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet.

Als Bezahlung haben die Amtleute Zugriff auf die Einnahmen in ihren Ämtern, wie sie in den Kellereien zu Neustadt und Nellenburg eingehen, ebenso auf Frevel- und Bußgelder. Zusätzlich erhalten sie jährlich 30 Gulden am 11. November (Sant Martins tag).

Henne soll die Nellenburg, wenn notwendig, Tag und Nacht mit Pförtnern und Wächtern bewachen lassen. Das Amtsjahr beginnt jeweils am 11. November. Der Erzbischof kann seine Amtleute erst ihres Amtes entsetzen, wenn er zuvor dem Henne oder dessen Erben 1.500 Gulden entrichtet hat. Eine Gülte für diese Schuld muss der Erzbischof nicht bezahlen. [Der Text bricht im Ingrossaturbuch hier ab]

Fußnotenapparat:

[a] Die Abschrift ist nicht datiert, dürfte der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach aber in das Jahr 1447 zu setzen sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 249 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22027 (Zugriff am 28.03.2024)