Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 243 [01]

Datierung: 12. Oktober 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Zur weiteren Überlieferung siehe den Eintrag in den Regesta Imperii.

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Inhalt

Vollregest:

König Friedrich, Herzog in Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, Graf in Tirol schreibt an Wilhelm Graf von Virneburg, Herrn zu Falkenstein. Erzbischof Dietrich von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien, habe ihm geklagt, Wilhelm habe dessen Diener und Knecht Hermann von Thüringen (Turingen) genannt Teuffel (Tuffel) in Pfeddersheim gewaltsam festgenommen, außerhalb der Stadt vom Leben zum Tod gebracht und damit den von beiden Seiten beschworenen Burgfrieden gebrochen.

Da der Erzbischof ihn nicht verklagen könne (gegen dir rechtens notturfftig sij) habe er sich an ihn, den König gewandt. Deshalb lädt er ihn peremptorisch auf den 63. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag vor sich oder seinen Sachwalter, wo er sich persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt und Prokurator gegen den Erzbischof oder dessen Prokurator verantworten soll. Sollte er nicht erscheinen, wird gemäß der Gerichtsordnung trotzdem verhandelt. Danach möge sich Graf Wilhelm richten.

- Geben zu wienn am donrstag vor sant Colmans tag ... 1447 vnd vnsers Richs im Achten Jare.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 243 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22017 (Zugriff am 29.03.2024)