Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 240 [01]
Datierung: 22. Oktober 1447
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Hertchin Hertchin, Sohn des verstorbenen Bortel von Steinheim, bestätigt, dass er Gefangener Erzbischof Dietrichs in Aschaffenburg gewesen ist. Der Erzbischof hat ihn nun aus dem Gefängnis entlassen. Er nimmt auf seinen Eid, sich für die Gefangenschaft nicht zu rächen und verzichtet auf jegliche Forderungen gegen den Erzbischof und sein Stift. Auf Verlangen wird er in ein Gefängnis des Erzbischofs zurückkehren und dort so lange bleiben, wie dies von ihm verlangt wird. Hertchin hat Ludwig Reinhelt, dem erzbischöflichen Keller zu Aschaffenburg anstelle des Erzbischofs geschworen, dies alles unverbrüchlich zu halten. Er bittet den Junker Sifrit Schelm von Bergen den jungen für ihn zu siegeln, was dieser zusagt.
- Geben am Sontage nach der Eylfftusent Megdetage ... 1447.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hertchin: Hertchin (Aussteller)
- Steinheim: Bortel von (Nennung)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Schelm von Bergen: Sifrit (Siegler)
- Reinhelt: Ludwig (Nennung)
Ortsindex
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 240 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22011 (Zugriff am 20.04.2024)