Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 237v [01]

Datierung: 10. August 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt kraft dieser Urkunde, dem Ritter Contze von Weiher (Wyers), seine Ehefrau Margrethe, deren Leibeserben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 1.600 rheinische Gulden zu schulden. Diese Forderung ist von der verstorbenen Grete von Weilnau, Mutter der Margrethe, auf das Ehepaar vererbt worden.

So lange diese Summe aussteht, zahlt der Erzbischof jährlich am Martinstag (11. November) eine Gülte in Höhe von 120 Gulden.

Es folgen Bestimmungen zu einer Ablösung der Schuld (halbjährige Kündigungsfrist), zur Rückzahlung der Summe in Fulda, Steinau (Steinahe) an der Straße oder in Salmünster, das Verfahren bei Zahlungsverzug, zum möglichen Einlager der Geiseln und Bürgen (in den genannten Orten), zur Gestellung von Knechten und Pferden im Rahmen des Einlagers, zum möglichen Ersatz von ausfallenden Knechten, Pferden, Bürgen oder Geiseln sowie zur angestrebten Schadloshaltung der Bürgen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Der Mainzer Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das große Kapitelsiegel an.

Als Geiseln werden genannt: Ritter Karl (Karll) von Lautern (Luter), Karl von Thüngen, Otto von Görtz (Gortz) und Symon von Schlitz (Slitz) genannt von Görtz. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und geloben gute Geiseln zu sein. Sie kündigen ihre Siegel an.

Als Bürgen werden genannt: Burghart von Dahn (Burgkart von der Thannen), Heinrich von Görtz, Gottschalk (Gotschalk) von Buchenau und Erkenbrecht von Schenckwald (Erckenbrecht von Schengkwalt). Auch die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten, versprechen gute Bürgen zu sein und kündigen ihre Siegel an.

- Geben zu Eltuil an sant Laurencien tage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 237v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22008 (Zugriff am 19.04.2024)