Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 236v [01]

Datierung: 11. Juli 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Eberhart von Buch genannt Wolff bestätigt, dass Erzbischof Dietrich in zu seinem obersten Diener angenommen hat. Er wird den erzbischöflichen Hauptleuten mit drei »reisigen« Pferden zu Diensten stehen und gegen Feinde des Erzbischofsn Hilfe und Schutz leisten. Er hat einen Eid geleistet. Im Dienst für den Erzbischof und sein Stift werden ihm Kosten, Futter und Hufschlag sowie von Hofmeister und Marschall nachgewiesener »reisiger Schaden« ersetzt. Der Erzbischof wird ihm jährlich 40 Gulden bezahlen, nämlich 10 Gulden zu jeder Fronfasten. Das Dienstjahr beginnt jeweils am Sonntag Trinitatis. Eberhart kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... dinstage nach kiliani ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 236v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22006 (Zugriff am 28.03.2024)