Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 236 [01]

Datierung: 11. Juli 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt kraft dieser Urkunde Eberhart von Buch genannt Wolff zu seinem obersten Diener an. Eberhart soll nach Aufforderung ihm und seinen Hauptleuten mit drei »reisigen« Pferden dienen und gewarten und wegewiese vnd kuntschafft geben. Als oberster Diener führt er andere Diener im Rahmen gemeinsamer Hilfeleistungen an. Eberhart leistet einen Eid, dem Erzbischof und seinem Stift unverbrüchlich zu dienen. Ist er für den Erzbischof und sein Stift unterwegs, werden ihm Kosten, Futter und Hufschlag und durch den erzbischöflichen Hofmeister und Marschall überprüfter »reisiger Schaden« ersetzt. Der Erzbischof zahlt ihm, so lange er Diener ist, jährlich 40 gute rheinische Gulden, jeweils 10 Gulden zu den vier Fronfasten. Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- Geben ... dinstag nach kiliani ... [14]47.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 236 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22005 (Zugriff am 28.03.2024)