Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 233 [01]

Datierung: 20. Juli 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, das die Zwietracht zwischen dem Ritter Philipp von Kronberg, seinen Söhnen Ulrich und Hans, dann Philipp von Kronberg und dessen Sohn Frank auf der einen Seite und Frank von Kronberg, Sohn des verstorbenen Hartmann auf der anderen Seite, am heutigen Tag zu Aschaffenburg auf einem Rechtstag verhandelt wurde.

Der Streit drehte sich um den Burgfrieden [auf Kronberg] und gewisse Verschreibungen. Es wurde beschlossen, die erzbischöflichen Räte Edelherr Konrad Herr zu Bickenbach, Wiprecht von Helmstatt, Ritter und Hofmeister, und Hans von Erlenbach, Viztum in Aschaffenburg und, falls einer von ihnen nicht könnte, Friedrich Greifenclau von Volraths, Ritter, bis kommenden St. Michelstag (29. September) nach Kronberg zu schicken, ihnen je zwei Räte von beiden Parteien zur Seite zustellen, den Burgfrieden und die Verschreibungen einzusehen und diese schriftlich festzuhalten. Das Siebener-Gremium sollte den Streit dann mehrheitlich und für beide Seiten verbindlich entscheiden.

Der Erzbischof will Frank von Kronberg dem alten schreiben und ihn um sein Einverständnis bitten, die Briefe, die den von Kronberg in der gemeyn zusteen in gemeiner hant ligen, zu dem genannten Rechtstag nach Kronberg zu bringen, damit man sie einsehen kann, wenn es notwendig ist. Beide Parteien sollen dem Frank ebenfalls unverzüglich schreiben und ihn entsprechend bitten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am donerstage vor sant Marien Magdalenen tage ... [14]47.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 233 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22001 (Zugriff am 28.03.2024)