Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 224v [01]

Datierung: 3. Mai 1447

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Eberhard von Buchen (Buche) genannt Wolff (Wulff) bestätigt, dass er Gefangener Erzbischof Dietrichs ist und in Höchst im Gefängnis gelegen hatte. Erzbischof Dietrich hat ihn nun begnadigt. Henne von Bellersheim, Marschall des Erzbischofs, hat ihm einen Gerichtstag an einem noch unbekannten Ort angekündigt. Eberhard nimmt auf seinen Eid, nach Aufforderung bei diesem Gerichtstag mit Harnisch und Pferden zu erscheinen und dort so lange zu bleiben, wie dies ihm angewiesen wird. Eberhard bittet den Ritter Hans von Wittstadt und Hartmut von Trohe (Drahe) für ihn zu siegeln, was diese zusagen.

- ... geben ... an des heiligen Cruczs tage inventionis ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 224v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21985 (Zugriff am 29.03.2024)