Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 220 [01]

Datierung: 6. April 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat sich mit Mertin von Obrigheim (Oberkeim), seinem Keller von Heppenheim darauf verständigt, dass dieser künftig im erzbischöflichen Schloss Mörlenbach (Murlebach) wohnen soll. Er soll das Schloss auf eigene Kosten bewahren, aber weiterhin Keller bleiben.

Der Unterkeller Hartmann [Guthuß] soll für ihn die Früchte etc. einnehmen und Mertin darüber Rechnung legen. Mertin soll zwei Knechte anstellen, einen reisigen Knecht und einen Karrenknecht, dazu eine Magd, und die auch entlohnen. Der Erzbischof gibt dem reisigen Knecht jährlich einen Rock und eine Kogel sowie drei Pferde, zwei reisige Pferde und ein Karrenpferd, samt Futter.

Der Erzbischof zahlt dem Mertin jährlich 40 Gulden, 50 Malter Korn und 2 Fuder Wein, einen Rock und zwei Kogel, wie bisher. Mertin darf die Wiesen, Gärten und anderes in Mörlenbach nutzen, wie dies der Amtmann bisher getan hat. Mertins Amtsjahr beginnt kommende Ostern und endet ein Jahr später. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am heiligen gronen donerstage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 220 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21977 (Zugriff am 25.04.2024)