Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 212v [01]

Datierung: 1. Februar 1447

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Bürgermeister, Rat, Schultheißen, Schöffen, Einwohner und Bürger der Stadt Pfeddersheim bestätigen, dass sie mit Einverständnis des Erzkanzlers und Mainzer Erzbischofs Dietrich und mit Einverständnis des Dekans Peter [von Udenheim] und des Mainzer Domkapitels aus den Renten, Gülten und Zinsen der Stadt 20 Goldgulden dem Cyriacusstift in Neuhausen bei Worms für dem Erzbischof geliehene 400 Gulden zu geben haben. Sie geloben die 20 Gulden jährlich am Tag Johannis Baptiste (24. Juni) auf ihre Kosten in Neuhausen zu entrichten. Es folgen ausführliche Bestimmungen für den Fall der Nichtbezahlung der Gülte (Einlager in Worms, Strafzahlung u. a.) Erzbischof, Dekan, Domkapitel und Stadt kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... 1447 ... vff vnser lieben frauwen Abent purificationis.

In gleicher Form haben die nachgeschriebenen Personen von der Stadt Pfeddersheim einen Brief erhalten, die alle Geld aus den Stadteinnahmen erhalten.
Herr Johann Lauwer von Landenberg, Kanoniker des Stift. St. Cyriacus in Neuhausen, von 350 Gulden eine jährliche Gülte in Höhe von 17,5 Gulden.
Herr Heinrich Rosenhagen, ebenfalls Kanoniker in Neuhausen, erhält für 120 Gulden jährlich 6 Gulden.
Herr Conrat Alher von Fryttenheim, Kanoniker zu Neuhausen, von 200 Gulden 10 Gulden.
Hennchin von Sessenbach, Schultheiß zu Neuhausen, und seine Ehefrau Margrete, erhalten für 250 Gulden eine jährliche Gülte von 12,5 Gulden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 212v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21962 (Zugriff am 20.04.2024)