Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 208 [01]

Datierung: 8. Januar 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen, bestätigt, das der Komtur und das Deutsche Haus zu Mergentheim ihm jährlich am Martinstag (11. November) 20 Gulden Geld zu geben haben. Diese Gülte ist dann als mainzisches Lehen an die Rüdt gefallen.

Cuntz (Contze) Rüdt berichtet, dass ihm das Deutschhaus die 20 Gulden bezahlt habe. Der Erzbischof bestätigt, das Geld heute erhalten zu haben und sagt die Deutschherren und Cuntz Rüdt aller Verpflichtungen in dieser Angelegenheit ledig und los. Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Bischoffhym am Sontage nach der heilgen drier konige tage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 208 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21950 (Zugriff am 23.04.2024)