Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 205v [01]

Datierung: 6. Januar 1447

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Albrecht Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, bestätigt, dass Erzbischof Dietrich und Otto (Otte) Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, miteinander im Streit gelegen haben. Es ging um Amtleute beider Parteien, die etliche Männer vor Bischofsheim, Lauda (Luden) und Mosbach gefangen genommen und in ein Gefängnis eingesperrt hatten.

Nun haben er, Konrad Schenk zu Erbach, Hans von Yberg und Dietrich von Gemmingen den Jakob Markgraf zu Baden und Grafen zu Sponheim und seine Räte als Richter nach Mergentheim bestellt, den Streit gütlich beizulegen.

Die Richter entscheiden kraft dieser Urkunde, dass die Gefangenen beider Parteien ohne Lösegeld (entgeltniße) freigelassen werden. Sie müssen nur bis kommenden Frauentag Lichtmesse (2. Februar) für das aufkommen, was sie während der Gefangenschaft verzehrt haben. Damit ist die geschicht zwischen den beiden Herren beigelegt.

Der Streit darum, ob die beiden Dörfer Sulzbach und Mühlbach dem Amtmann von Allfeld huldigen sollten, wird dahingehend entschieden, dass die beiden Dörfer dem mainzischen Amtmann in Allfeld schwören sollen. Sie haben ihm und dem Schloss Allfeld treu zu sein und zu gewarten, wie es seit Alters her üblich ist. Markgraf Jakob kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Mergentheim am heiligen Oberstag ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 205v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21948 (Zugriff am 28.03.2024)