Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 374.

StA Wü, MIB 25 fol. 200v [01]

Datierung: 22. Februar 1446

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Hans Rüdt von Bödigheim bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn zum Stiftsamtmann in Buchen ernannt hat. Die erzbischöfliche Urkunde des Erzbischofs hierzu ist inseriert.

Darin werden die Pflichten eines Amtmannes aufgezählt: Schutz der Menschen und ihrer Güter im Amt, aktiver Schutz des Amtes im Falle eines Angriffs, Gehorsamspflicht gegenüber dem Dekan und Domkapitel im Falle einer Vakanz. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich am 22. Februar 100 Gulden Amtsgeld. Der Amtmann hat keinerlei Ansprüche auf die Einkünfte des Amtes, er soll vielmehr den Keller in Buchen bei deren Einziehung unterstützen. Hans' Amtsjahr beginnt und endet jeweils am 22. Februar. Erzbischof Dietrich kann Hans jederzeit seines Amtes entsetzen, dieser darf aber erst abtreten, wenn ein Nachfolger im Amt eingeführt ist und den Amtseid geleistet hat. Noch ausstehende Gelder und »reisiger Schaden« werden ihm nach Begutachtung durch Hofmeister, Marschall und ein Ratsmitglied dann noch ersetzt. - ... geben ... Aschaffenburg an sant peters tag ad cathedram ... 1446.

Hans sichert zu, vorstehende Bestimmungen gemäß seines Amtseides unverbrüchlich einzuhalten. Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... an sant peters tag Ad Cathedram ... 1446.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 200v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21943 (Zugriff am 28.03.2024)