Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 194 [03]

Datierung: 29. August 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Ritter Adam Kemerer, sein Amtmann zu Stauf (Stauff), ihm 2.000 Gulden zum Wohl des Erzstiftes geliehen hat.

Das Geld soll bei einjähriger Kündigungsfrist vor dem St. Johannstag (24. Juni) in Oppenheim oder Worms zurückgezahlt werden. Der Erzbischof kann Adams Amtmannschaft erst nach Rückzahlung des Geldes aufkündigen. Sollte Ritter Adam sein Geld zurückhaben wollen, verspricht der Erzbischof dem gemäß obiger Verfahrensregelung nachzukommen.

Der Erzbischof setzt als Bürgen, Eberhart von Eppstein, Herr zu Königstein, Johann Graf zu Nassau, Bernhard Graf zu Leiningen, Schenk Philipp Herr von Erbach, Friedrich Greiffenclau von Volraths (Griffencla von Volrats), Ritter Konrad zu Frankenstein, Johann von Pyrmont (Permont) und Heinrich Beyer von Boppard. Diese versprechen gemäß der üblichen Bedingungen Bürgschaft zu leisten. Es folgen Bestimmungen zum Einlager (mit Knecht- und Pferdegestellung in Worms, Oppenheim oder Heilßheim), zum Ersatzverfahren bei ausfallenden Bürgen, zu den Pflichten der Bürgen und der ihnen gegebenen Zusicherung der Schadloshaltung.

- ... geben ... Heppenheim am Montag sant Johans tag decollationis ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 194 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21934 (Zugriff am 20.04.2024)