Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 190 [01]

Datierung: 7. Juni 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich macht Konrad Abt zu Hersfeld zum Stiftsamtmann zu Landeck. Dieser hat heute dem Johann von Wollmershausen 550 Gulden in Abschlag jener 2.000 Gulden bezahlt hat, für die Landeck dem Erzbischof verschrieben ist. Dazu hat er weitere 450 Gulden für Landeck entrichtet.

Der Erzbischof wird Abt Konrad seines Amtes erst entsetzen, wenn er ihm diese 1.000 rheinische Gulden zurückbezahlt hat. Das Geld ist bei vierteljähriger Ankündigungsfrist vor St. Peterstag cathedra auf Schloss Landeck zu zahlen. Eine Kündigung des Amtes ist dann jederzeit möglich. Das Amt ist dann mit Rückgabe des Amtsbriefes freizugeben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffenburg am disntage nach dem heligen pfingstage ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 190 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21920 (Zugriff am 29.03.2024)