Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 183 [01]

Datierung: 24. Juli 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die Dienste, die der verstorbene Arnolt zum Jungen ihm und seinen Amtsvorgängern geleistet hat. Aus besonderer Gunst und Gnade macht er Kette Schenckenberg, Witwe des Arnolt, zu seines Stiffts dinstfrauwen. Sie genießt alle Gnaden und Freiheit, die andere Dienstmannen und Dienstfrauen genießen. Niemand darf ihren Leib und ihr Gut angreifen (bekommern) oder beklagen. Ihr Gerichtsstand soll wie von Alters her üblich vor ihm bzw. seinem dazu Bevollmächtigten sein. Er gebietet allen Richtern, Amtleute, Schultheißen und Schöffen, sich danach zu richten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu hoeste an sant Jacobs Abent des heiligen zwelffboten ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 183 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21906 (Zugriff am 19.04.2024)