Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 174v [01]

Datierung: 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich und Graf Wilhelm von Virneburg, Herr zu Falkenstein, bestätigen, dass die bereits verstorbenen Johann und Philipp von Falkenstein und Münzenberg vorzeiten dem Ritter Druschel von Wachenheim und Ehefrau Margarethe sowie dem Diel zum Sacke mit Ehefrau Dyne, alle Bürger zu Worms, auf den Renten, die Johann und Philipp seinerzeit vom Reich innehatten, für geliehene 2.700 Pfund Heller eine jährliche Gülte verpfändet hatten.

Sie mussten ihnen jedes Jahr 190 Pfund Heller abelosünge gulten so lange zahlen, bis die Hauptsumme vollständig abgelöst ist. Erzbischof Konrad von Mainz und Graf Ruprecht von Virneburg hatten zu Lebzeiten die Ablösung vereinbart: Dekan und Kapitel von St. Martin zu Worms sollten 50 Gulden Gülte mit 1.000 Gulden ablösen, Dekan und Kapitel zu St. Andreas zu Worms 31 Gulden Gülte mit 620 Gulden und Niclas Hertel, Vikar zu St. Martin zu Worms 18 Gulden Gülte mit 360 Gulden. Diesbezüglich war von St. Martin und St. Andreas eine Urkunde ausgestellt worden. Die Stadt Pfeddersheim, die sich ebenfalls mit einer jährlichen Zahlung von 99 Gulden verschrieben hatte, sowie Domdekan und Domkapitel zu Mainz kündigen ihre Siegel an.

Erzbischof Dietrich und Graf Wilhelm versprechen, sollte die Stadt Pfeddersheim über kurz oder lang vom Römischen Kaiser und vom Heiligen Römischen Reich aus der Pfandschaft gelöst werden, wollen sie sie, was die 99 Gulden betrifft, durch Kostenübernahme schadlos halten. Erzbischof Dietrich und Graf Wilhelm kündigen ihr Siegel an.

- ... geben ... zu Wormß [vff Montag] nach dem [Sontag domine zu latin genannt anno domini] ... 14[42]46. [a]

Fußnotenapparat:

[a] Die in eckige Klammern gesetzten Textstellen sind im Original durchgestrichen.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 174v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21883 (Zugriff am 19.04.2024)