Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 171v [02]

Datierung: 6. März 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ott von Tramynne bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn zu seinem Diener und Büchsenmeister angenommen hat. Er soll auf dem Schloss Höchst nach bestem Vermögen die Geschütze warten und versorgen und nach Aufforderung auch an anderer Stelle und auf Kriegszügen dem Erzbischof mit Buchssengißen vnd schießen zu Diensten stehen. Er erhält jährlich in zwei Raten 25 Gulden aus den Einnahmen des Zolls in Höchst. Sein Dienstjahr beginnt jeweils am Sonntag Invocavit. Er erhält die Kleidung des erzbischöflichen Hofgesindes. In Zeiten ohne direkte Beschäftigung kann er Büchsen auf sein Risiko (ebenthur) herstellen und damit handeln. Bei Bedarf genießt der Erzbischof dann darauf Vorkaufsrecht zum üblichen Preis. Ott leistet einen Eid und gelobt, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten.

- ... geben ... Sontage Inuocauit ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 171v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21875 (Zugriff am 19.04.2024)