Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 157 [01]

Datierung: 16. Dezember 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass vorzeiten ein Streit geherrscht hatte zwischen Wernher Flach von Schwarzenberg, Domherr zu Worms, auf der einen, und Peter Horn und Friedrich Wesel, Bürger zu Worms, auf der anderen Seite. Aus diesem Grund sind Wernhers Bruder und dessen frunde in Feinschaft mit der Stadt Worms und Peter und Friedrich geraten.

Nachdem die beiden Parteien auf einem gütlichen Tag zu Worms am Samstag vor St. Lucien tag durch Ritter Konrad von Frankenstein, Diether Kemerer und Wiprecht von Helmstatt verhandelt wurden, ist die Sache zur Entscheidung vor Erzbischof gebracht worden. Der Erzbischof entscheidet: Peter Horn und Friedrich Wesel sollen Wernher und seinem Bruder 470 gute rheinische Gulden in festgesetzten Raten auf dem Rathaus zu Pfeddersheim gegen Quittung bezahlen. Peter und Friedrich werden aus dem über sie verhängten Bann entlassen. Damit sind Fehde und Feindschaft beendet, auch die, die Hensel Malthuß dem Philipp Flach zugeschrieben hat.

- ... geben ... Ernfels am donerstage nach lucie ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 157 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21811 (Zugriff am 28.03.2024)