Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 131v [02]

Datierung: 18. Februar 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Henne zum Eber bekennt, dass er Feind des Erzbischof Dietrich gewesen ist. Erzbischöfliche Leute hatten ihn in einer offenen Fehde auf erzstiftischem Gebiet gefangengenommen und in den Turm zu Steinheim gesperrt. Erzbischof Dietrich hat ihn nun auf Bitten seiner Junker freigelassen. Henne sowie Heinz (Heincz) zum Eber genannt Boseheincze und Peter zum Eber, Bruder des Henne, versprechen, nie wieder etwas gegen den Erzbischof und sein Stift zu unternehmen. Sie verzichten unter Eid auf jegliche Ansprüche, auch solche aus ihrer Gefangenschaft. Sie bitten den Junker Gernant von Schwalbach (Swalbach), für sie zu siegeln.

- ... geben ... donerstage nach dem Sontage Jnuocauit ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 131v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21751 (Zugriff am 19.04.2024)