Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 120 [01]

Datierung: 18. Dezember 1444

Quelle

Aussteller:

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Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verschreibt zum Dank für geleistete Dienste dem Ritter Henne von Hulßhoffen und dessen Ehefrau Getze, ehemals erzbischöflicher Schultheiß in Mainz, das Schloss Heidesheim (Heyseßheim) samt Zubehör und Einkünften in Amtes Weise auf beider Lebenszeit. Das Ehepaar hatte ihm 100 rheinische Gulden für die Lösung des Schlosses aus der Hand des Hans Homberger geliehen. Da Schloss Heidesheim baufällig ist und Bauarbeiten notwendig sind, erlaubt ihnen der Erzbischof, 500 Gulden zu verbauen. Die Lösungssumme des Schlosses beträgt demnach 600 Gulden. Die Bauarbeiten sollen unter erzbischöflicher Aufsicht stehen und gegen Rechnungslegung ausgeführt werden. Frondienste dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Mainz kann das Schloss nach ihrem Tod jederzeit von den Erben lösen, die bisher belegten Baukosten und die 100 Gulden werden dann zurückgezahlt.

- ... geben ... fritage nach sant lucien tage ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 120 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21718 (Zugriff am 29.03.2024)