Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 098 [01]

Datierung: 4. August 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Heincze Elgast (Elegast) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich von Mainz ihm und seiner Ehefrau, aufgrund der dem Mainzer Stift geleisteten und künftig noch erwarteten Dienste, lebenslanges Wohnrecht in einem Haus zu Gernsheim eingeräumt hat. Diesbezüglich ist [am selben Tag] eine Urkunde ausgestellt worden.

Das Haus steht zwischen der Pfarrei (pfarre) und dem Rathaus. Heincze verspricht im Gegenzug, stets treu und hold zu sein. In Kriegen und Fehden des Erzbischofs ist er verpflichtet, Helfer des Erzbischofs zu werden. Er verspricht nach Aufforderung gehorsam zu sin zu rijten zu dienen vnd zu gewarten / auch wegewijse vnd kuntschafft zu geben vnd zu thun. Dabei muss der Erzbischof ihm Kost, Futter und Hufschlag geben und für nachweislich entstandenen reysigen schaden aufkommen und das tun, was er als Erzbischof anderen schutzen myns glichen leisten muss. Heincze und seine Ehefrau dürfen das Haus nutzen und bewohnen, müssen aber das Dach instand halten. Geschieht dies nicht [oder sie ziehen in ein anderes Haus], fällt das Haus an Erzbischof und Stift zurück. Heincze hat dazu einen Eid geschworen.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... dinstage nach sant peters tag ad vincula ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 098 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21404 (Zugriff am 25.04.2024)