Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 094v [01]

Datierung: 26. Juni 1444

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Henne von Bellersheim, Amtmann in Höchst, und Bernhard von Schwalbach, Schenk Erzbischof Dietrichs, bekennen kraft dieser Urkunde, dass zwischen Erzbischof und seinem Stift auf der einen Seite und dem Ritter Eberhard Wais von Fauerbach (Weise von Furbach) auf der anderen Seite Streit entstanden war. Von Ritter Eberhard wurden die Ritter Ruprecht von Karben (Carben) und Richard von Vilbel (Viwel) als Schlichter bestellt.

Streitgegenstand ist zum einen die Verschreibung von Reifenberg (Riffemberg) und zum anderen gewisse Vorfälle und Gefangennahmen zu Mellnau (Melnauw).

In den vorgebrachten Beschuldigungen und Antworten werden Jorge Brendel der alte, Hofmeister Wiprecht von Helmstatt, Gottfried (Gotfrid) von Hatzfeld und als Scheidungsleute Eberhard von Riedern, Hans von Wittstatt und Hans von Erlenbach, Viztum in Aschaffenburg angehört.

Der Entscheid lautet: Nimmt der Erzbischof auf seinen Eid, dass er dem Eberhard keine Leute abgefangen und ihm nichts genommen hat und an den gegen Eberhard gerichteten Geschehnissen unschuldig ist, soll der Erzbischof dem Eberhard nichts schuldig sein. Bezüglich der Scheidungsleute wird binnen der kommenden zwei Monate ein Tag nach Frankfurt anberaumt. Sollten sie dort zugeben, dass sie - so haben es Jorg Brendel und Eberhard Wais dargestellt - gewisse Zusagen gemacht haben, soll es dabei bleiben. Geben sie es nicht zu, ist der Erzbischof zu nichts verpflichtet.
Henne und Bernhard kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... fritage nach sant Johans des helgen teufers tag zu mittemsommer ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 094v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21318 (Zugriff am 19.04.2024)