Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 064 [01]

Datierung: 21. Januar 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass sein »lieber Neffe und Getreue« Philipp Graf zu Nassau und zu Saarbrücken ihm Dörfer im Wehener Grunde (wehnerer grunde) und die Bede im Schloss Wehen je zur Hälfte versetzt hat.[a] Diesbezüglich ist eine nachfolgend inserierte Urkunde ausgestellt worden.

Darin bestätigt Graf Philipp, dass er das gemäß des Hauptbriefes geschuldete Geld noch nicht zurückgezahlt hat. Der Graf bestätigt den Erzbischof im Pfandbesitz der halben Dörfer und der halben Bede. Erzbischof Dietrich soll die dortigen armen Leute weiterhin schützen und schirmen. Sollte die Hauptschuld nicht binnen eines Jahres getilgt sein, kann der Erzbischof sein Geld schriftlich mit acht- bzw. 14-tägiger Ansagefrist zurückverlangen und das Geld im Schloss Eltville erwarten.
Der Graf kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu lanstein an Sant Agnesen tag der heiligen Jungfrauwen ... 1443.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. StA Wü, MIB 25 fol. 57v [02].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 064 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21105 (Zugriff am 28.03.2024)