Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 060v [01]

Datierung: 15. Februar 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Henne von Wahlen (Walen) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihm 1.500 Gulden schuldig ist. Dafür wollte ihm der Erzbischof jährlich am 11- November (Martins tag) eine Gülte in Höhe von 100 Gulden zahlen.

Henne hatte vorab vom Erzbischof 100 Gulden erhalten. Am heutigen Tag hat der Erzbischof 400 Gulden für alle ausstehenden Zahlungen bezahlt. Henne quittiert. Sollte der Erzbischof am kommenden Martinstag die 1.500 Gulden nicht zurückzahlen, sind die vereinbarten 100 Gulden weiterhin fällig. An dem Martinstag, an dem der Erzbischof die Schuld ablöst, ist er wegen der Vorabzahlung nicht verpflichtet, 100 Gulden als Gülte zu bezahlen.

Da Henne kein eigenes Siegel besitzt, hat er den Ritter Konrad von Romrod (Romrode) gebeten, sein Siegel an diese Quittung zu hängen, was dieser zusagt.

- ... geben ...am Samßtag nach sant valentins tag ...1444.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 060v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21094 (Zugriff am 28.03.2024)