Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 051 [02]
Datierung: 1. Februar 1444
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich verleiht kraft dieser Urkunde dem Rorich Fischer und dem Gyppel zu Eltville, seinen »lieben Getreuen«, aus besonderer Gnade für die kommenden 10 Jahre den Salmenfang (Salmen grunt) zwischen der Hattenheimer Kirche und dem Östricher Bach. Dafür müssen sie jedes Jahr acht rheinische Gulden und drei gute Salme dem Landschreiber im Rheingau in das Schloss Eltville geben. Das Geld wird am Johannistag Baptiste [24. Juni], die Salme werden am Pfingsten bzw. acht Tage zuvor fällig. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... zu Eltuil an vnser lieben frauwen abent purificacionis ... 1444.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Fischer: Rorich (Empfänger)
- Gyppel (ein Fischer) (Empfänger)
Ortsindex
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
- Hattenheim : Kirche (Nennung)
- Oestrich [Rheingau] : Bach (Nennung)
- Eltville : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Rheingau : Landschreiberei [Rheingau] (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 051 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21051 (Zugriff am 29.03.2024)