Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 043v [02]

Datierung: 7. Juni 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Konrad zu Frankenstein und Hans Schelm von Bergen bekenne, dass Erzbischof Dietrich, ihr »gnädiger lieber Herr« ihnen und ihren Erben das Stiftsschloss Allfeld (Alnfelt) samt Zubehör für 2.600 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden, die nachstehend inseriert ist.

Darin bestätigt der Erzbischof, dass er dem Ritter Swicker von Helmstatt (Helmstat) zu dessen Lebzeiten das Schloss Allfeld für 2.500 Gulden und 100 Gulden, die an der Burg verbaut wurden, auf Wiederkauf verkauft hatte. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden. Der Erzbischof hat Konrad und Hans nun erlaubt, Allfeld von der Witwe Swickers und ihrem jetzigen Ehemann Gotze (Getze) von Berlichungen dem jungen an sich für 2.600 Gulden zu lösen. Ritter Konrad, seine Ehefrau Margreth, Hans Schelm und dessen Ehefrau Else sollen das Pfand zu den gewohnten Bedingungen nutznießen. Der Erzbischof und sein Stift können das Pfand jederzeit am St. Peterstag ad cathedram [22. Februar] bei vierteljähriger Ankündigungsfrist lösen. Das Geld ist dann 14 Tage vor oder nach dem Peterstag in Adelsheim (Adletzheim) oder Widdern (Wiedern) zurückzuzahlen, das Pfand danach zurückzugeben. Der Erzbischof ist während der Pfandzeit berechtigt, eine gemeine Bede und Steuer im Pfandgut zu erheben. Allfeld bleibt erzbischöfliches Offenhaus. Man vereinbart gegenseitigen Schutz und Schirm. Allfeld soll bei seinen althergebrachten Rechten und Gewohnheiten belassen werden. Die Wälder dürften nicht verhauen oder veräußert werden, es darf nur Brennholz entnommen werden. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Peter von Udenheim und das Domkapitel ebenfalls. - ... geben ... zu Bischofßheim am ffritag nach dem Sontag ... Exaudi ... 1443.

Konrad und Hans schwören, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten.
Sie kündigen beide ihre Siegel an.

- ... geben ... ffritag nach dem Sontag ... Exaudi ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 043v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21037 (Zugriff am 29.03.2024)