Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 042 [02]

Datierung: 19. September 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hatte mit Frau Grete von Weilnau, ihren Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde vereinbart, ihr für die geliehenen 1.600 Gulden jeden 11. November (Sant Mertins tag) 120 Gulden als Gülte zu zahlen. Diesbezüglich ist eine Haupturkunde ausgestellt worden. Am heutigen Tag haben sie nun vereinbart, die Gülte für die kommenden vier Jahre auf 100 Gulden zu mindern. Die anderen Bestimmungen der Haupturkunde bleiben davon unberührt. Der Erzbischof darf die 1.600 Gulden binnen der vier Jahre nicht ablösen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... ernfels an Sant Michels tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 042 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21033 (Zugriff am 28.03.2024)