Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 038v [01]

Datierung: 1. Mai 1442

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Friedrich von Pappenheim (Papenheim) und Olicke (Olicke) von Hertingshausen (Hertingßhusen), Tochter des verstorbenen Hermann von Hertingshausen, verkaufen dem Reinhart von Dalwigk (Talwig) dem älteren und dessen Ehefrau Nese, sowie Friedrich von Hertingshausen, Sohn des verstorbenen Bertolds von Hertingshausen, und deren Erben, kraft dieser Urkunde, Olickes väterliches Erbe, liegende und fahrende Güter, das von ihrem Vater zunächst auf ihre Mutter Olicke (Olicke) und nach deren Tod auf das Ehepaar gefallen ist. Der Kaufpreis beträgt 1.300 rheinische Goldgulden.

Friedrich und Olicke verzichten auf alle diese Güter und übergeben die Gewehre. Die noch minderjährige Olicke sagt zu, dass sie, wenn sie zu ihren vernunfftigen jaren kommen und 12 Jahre alt wird, nach Aufforderung durch die Käufer vor einem gehegten Gericht mit Hand und mit Halm auf ihr ehemaliges Erbe verzichten wird. Geschieht dies nicht, müssen Friedrich von Pappenheim und sein Bruder Burghard (Borgkhart) persönlich nach Kassel, Fritzlar oder Naumburg in Begleitung von einem Knecht und zwei Pferden so lange zum Einlager (leistunge) einreiten, bis Olicke den Verzicht erklärt hat.
Friedrich und Burghard kündigen auch im Namen ihrer Schwester ihre Siegel an.

- Datum 1442 jpsa die philipp et Jacobi apostolorum.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 038v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21024 (Zugriff am 18.04.2024)