Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 037v [01]

Datierung: 4. Juli 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

König Friedrich [III.], Herzog zu Österreich, in der Steiermark, in Kärnten und Krain, Graf zu Tirol bekennt, dass Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heilige Reiches in deutschen Landen, sein »lieber Neffe und Kurfürst« bzw. sein Stift auf einer Seite, und Itel (Jtel) von Westernach der junge auf der anderen Seite, sich bezüglich aller zwischen ihnen entstandenen Streitpunkte an das halten wollen, was der König diesbezüglich entscheidet. Jeglicher Streit zwischen ihnen und ihren Helfershelfern wird endgültig für beendet erklärt. Der Erzbischof zahlt dem Itel bis zum kommenden St. Margaretentag [13. Juli], spätestens 14 Tage danach, 3.000 rheinische Gulden gegen Quittung in Frankfurt, zu St. Anthonien, der Herberge des Erzbischofs, oder als Hinterlegung beim Frankfurter Rat. Itel muss den Schuldbrief anschließend zurückgeben.
Der König kündigt sein Siegel an.

- ... geben zu wienne ... [14]43 an Sant vlrichs tag vnseres Rychs jm vierden.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 037v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21022 (Zugriff am 29.03.2024)