Brück, Quellen Rheinhessens

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Brück, Regesten Rheinhessens Nr. 015

Datierung: 5. April 1632

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Brück, Quellen Rheinhessens

Weitere Überlieferung:

  • Brück, Quellen Rheinhessens S.10 mit Verweis auf: Riksarkivet Stockholm A.O. Skr. I,7, S.144 Nr.145.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Oxenstierna teilt dem schwedischen Oberst Landgraf Johann von Hessen-Braubach mit, dass sich Schultheis und Untertanen des Amtes Algesheim beschwert haben, dass seine Reiter in den 4 zum Amt gehörenden Dörfern Gau-Bickelheim, Dromersheim, Ockenheim und Sulzheim ohnerachtet dern an besagte ort verordneten so wohl lebendigen al schriftlichen salvarguardien, an vihe und all andern ihren noch überigen mobilien wehren ausgeplündert und sehr übel getractirt worden, sie könnten deshalb die Kontribution nicht bezahlen und es wäre ihnen unmöglich, länger am Ort wohnen zu bleiben. Der Landgraf solle dafür sorgen, dass die urhäber und anstifter solcher ohngebühr exemplariter abgestraft, das abgenomne vihe und anders den armen leuthen besagter orten alsbalden restituirt, und sie vor weiteres betrautem überfall dergestalt gesichert werden mögen, auf dass sie in ihren häusern verpleiben, die felder beschicken und zu höchstermelter jhr königl. Mst. diensten die schuldigkeit reichen können.

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Keine

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Zitierhinweis:

Brück, Regesten Rheinhessens Nr. 015, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21442 (Zugriff am 20.04.2024)