Mainzer Regesten aus dem IGL (1421-1500)

33 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 11.

IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 11

Datierung: 8. November 1448

Quelle

Aussteller:

Archiv: IGL MzUrkunden

Weitere Überlieferung:

  • StAD, Urkk. Rheinhessen, Bretzenheim; Kopie: Urkundensammlung im Institut für Geschichtliche Landeskunde IGL

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Henne Brunchenstein und Ehefrau Grede haben bestätigt, eine wüste Hofreite gepachtet zu haben, die dem St. Jakobsaltar im Mariengredenstift gehört.

Vollregest:

Der Schultheiß und die Schöffen von Bretzenheim (Britzenheim) bei Mainz bekennen, dass vor ihrem Gericht Henne Brunchenstein (Brunchinsteyn, Brunchensteyn) und Ehefrau Grede für sich und ihre Erben bestätigt haben, dass sie eine wüste Hofreite gepachtet haben, die dem St. Jakobsaltar im Mariengredenstift gehört.

In der diesbezüglich ausgestellten Urkunde bestätigen Dekan Jakob (Jacob) und das Kapitel des Mariengredenstiftes, dass Herr Johan Fabri, Notar und Frühmesser am genannten Altar, mit ihrem Einverständnis diese wüste Hofreite im Dorf Bretzenheim, gelegen oben zu am Herrengarten von St. Stephan, unten zu an den Bach (uff die bach) stoßend, verpachtet hat. Henne und Grede und deren Erben sollen die Hofstatt auf ihre Kosten ohne Beteiligung des Johann Fabri, mit Haus, Scheuer, Ställen und allem Notwendigen wieder aufbauen. Danach sollen sie das Gut nach Landesgewohnheit in gutem Zustand halten. Sie sichern zu, die Hofraite ohne Erlaubnis des Stifts nicht wegzugeben oder zu veräußern. Sie zahlen dem Johann Fabri oder seinen Amtsnachfolgern jährlich am 11. November (Martinstag) 12 Schillinge Heller, Mainzer Währung.

Geraten sie in Zahlungsverzug, kann Johann Fabri die Hofreite samt Zubehör vor dem Bretzenheimer Gericht einklagen und wieder an sich nehmen. Dekan Jakob lässt das Kapitelsiegel anhängen. - Gegeben 1448.

Das Bretzenheimer Gericht und die Eheleute Brunchenstein haben den Henrich Brodtzan (Brodttzan) von Cassel, Pfarrer in Bretzenheim gebeten, als Zeuge sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was dieser zusagt.

- Datum ...1448 feria sexta post festum omnium sanctorum. - Gegeben 1448.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 11, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15973 (Zugriff am 20.04.2024)