Mainzer Regesten aus dem IGL (1421-1500)

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IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 01

Datierung: 5. Januar 1448

Quelle

Aussteller:

Archiv: IGL MzUrkunden

Weitere Überlieferung:

  • StAD, Urkk. Rheinhessen: Mainz, Stadt; Kopie: Urkundensammlung im Institut für Geschichtliche Landeskunde IGL

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Weinsager Kunz von Langen und Ehefrau Lucke pachten das Haus genannt Zum Kolendreger bei der Wengelspforte.

Vollregest:

Der Weinsager Kunz (Cuncz) von Langen und Ehefrau Lucke bestätigen, dass sie seit längerer Zeit das Haus genannt Zum Kolendreger, bei der Wengelspforte (wengerß porten) neben dem Backhaus gelegen, samt Zubehör vom Dekan und dem Kapitel des Mariengredenstiftes gepachtet haben. Sie zahlen bisher jährlich 29 Schilling Heller Grundzins, in zwei gleichen Raten am 24. Juni [St. Johannstag zu Mitsommer] und an Weihnachten. Der Grundzins wird nun auf 1 Pfund Heller ermäßigt. Kunz und Lucke entrichten nun an jedem Zahltag 10 Schillinge. Kunz gelobt, das Haus, das uff eyn syte hencket und an swellen und auch sust buwefellig ist in Stand zu setzen und danach in baulich guten Zustand zu erhalten.

Als Sicherheit einer pünktlichen Bezahlung setzen die Eheleute ihr eigenes Haus, das an das Pachtgut angrenzt und in die Korngasse bis zum genannten Backhaus reicht, ihr freies Eigen und niemandem zinspflichtig ist, als Pfand. Bei Zahlungsverzug kann das Mariengredenstift beide Häuser als Unterpfand für die ausstehende Pacht einziehen (uffholen) und darüber frei verfügen oder die Eheleute gerichtlich so lange belangen, bis die ausstehende Pacht und die Gerichtskosten bezahlt sind. Die Eheleute bitten Herrrn Johann Wertheim, Schulmeister des Stiftes St. Johann zu Mainz, sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was dieser zusagt.

- Geben ... 1448 ... uff frytag nach unsers herren besnidunge.

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Keine

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Zitierhinweis:

IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 01, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14600 (Zugriff am 29.03.2024)