Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 553.

StA Wü, MIB 24 fol. 324v [02]

Datierung: 1. Oktober 1449

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches durch Germanien, bestätigt kraft dieser Urkunde, dass er und sein Stift dem Ritter Heinrich von Büdesheim (Budensheim) dem Jungen [in der Überschrift: Bodenhusen] und dessen Ehefrau Aedele 2.000 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, schulden, die das Ehepaar ihnen bar zum Wohl des Erzstiftes geliehen hat.

Er zahlt ihnen jährlich am Michaelstag [29. September] für 20 geliehene Gulden 1 Gulden als Gülte, demnach 100 Gulden, so lange, bis die Hauptschuld zurückgezahlt ist. Die Gülte ist auf dem Hof zu Erfurt verschrieben. Der Erzbischof weist den Erfurter Zinsmeister Henrich Rumershusen an, das Geld entsprechend auszuzahlen.

Will der Erzbischof die Gülte auslösen, muss er dies ein halbes Jahr vor dem Michaelstag schriftlich in Arnstein oder wo sie ihre gewöhnliche Haushaltung haben, ankündigen. Das Geld ist dann wahlweise in Heiligenstadt oder Duderstadt auf erzbischöfliche Kosten zurückzuzahlen.
Wollen die Gläubiger ihr Geld wiederhaben, müssen sie dies ebenfalls ein halbes Jahr vorher schriftlich ankündigen. Die Zahlung erfolgt dann ebenfalls wahlweise in Heiligenstadt oder Duderstadt. Bei der Lösung wird die Jahresgülte anteilmäßig bezahlt.

Es folgen weitere Bestimmungen für den Fall eines Zahlungsverzugs (Einlager in Duderstadt oder Heiligenstadt).

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dekan Richard von Kleen und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Siegel an.

Die Bürgen Wernher von Elben, Sittich von Berlepsch, Ritter, Hans von Hardenberg, Johann von Dalwigk zu Schauenburg, Gunther von Uslar (Ußlar), Cord von Hanstein, Wedekint von Uslar und Heinrich von Hanstein der jüngere versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen ihre Siegel an.

- ... gegeben ... Aschaffemburg an sant Remigien tag ... 1449.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 324v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20311 (Zugriff am 29.03.2024)