Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 294 [01]

Datierung: 15. Juli 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Regalia domini Maguntini.
Der römische König Friedrich bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches durch Germanien und in deutschen Landen, in Frankfurt vor ihn getreten ist und ihn demütig gebeten hat, ihm und seinem Stift alle Lehen, Regalien, Herrlichkeiten, Weltlichkeit und Lehenschaft, die er als römischer König zu vergeben hat, zu verleihen. Mit Rücksicht auf die Treue der Mainzer Kirche hat er mit Rat sein Ratgeber und Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Edlen und Getreuen dem Mainzer alle Regalien, Lehen, Weltlichkeit, Lehenschaft, weltliche Gerichte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Zierden verliehen. Der Erzbischof hat ihm ein gewöhnliches Gelübde und einen Eid geleistet, ihm als römischen König treu zu dienen und sich wie ein rechter Kurfürst zu verhalten. Allen Grafen, Freie, Edle, Ritter, Knechte, Mannen, Amtleute und Gemeinden werden angehalten, den Erzbischof in allen Geschäften zu unterstützen und gehorsam zu sein, um sich nicht die Ungnade des Reiches zuzuziehen. König Friedrich kündigt das Majestätssiegel an.

- ... geben ... franckfurt ...1442 am Sontag jn der heiligen zwolffbotten scheydung tag vnseres Rijchs Jm dritten Jahre.

Ad mandatum domini Regis Hermannus Hecht.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 294 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20144 (Zugriff am 19.04.2024)