Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 289 [01]

Datierung: 4. Mai 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich von Mainz und Pfalzgraf Ludwig haben für sich, das Erzstift und die pfalzgräflichen Lande für die drei kommenden Jahre eine Einung verabredet.

Sie verpflichten sich zu gegenseitigem Frieden und dazu, Feinde des anderen nicht bei sich aufnehmen. Hauptgegenstand der Einung ist ein detailliert beschriebenes Schlichtungsverfahren für den Fall von Streitigkeiten untereinander. Je nach Anlass und Bedarf wird in Bingen oder Alzey bzw. in Heppenheim oder Weinheim unter dem Obmann Graf Hans von Wertheim geschlichtet. Im Falle von dessen Verhinderung will man in Worms einen neuen Obmann bestimmen.

Beide Fürsten sichern sich gegenseitig zu, sämtliche Vertragsbestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Worms vff samßtag nach des heiligen Crutz tag jnventionis ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 289 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20138 (Zugriff am 29.03.2024)