Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 281v [01]

Datierung: 8. April 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er kraft dieser Urkunde dem Ritter Walther von Reifenberg (Riffemberg), seinem Amtmann zu Mörlenbach (Morlebach) und dessen Ehefrau Katherin bzw. deren Erben, 30 rheinische Gulden Geld aus den Einkünften der Kellerei Heppenheim auf Wiederkauf verkauft hat. Dies gilt so lange, bis die 600 Gulden, die Walther ihm zum Wohl des Erzstiftes bezahlt hat, zurückgezahlt sind. Die Gülte wird jeweils am Martinstag [11. November] bezahlt. Da Walther als Amtmann 100 Gulden, 50 Malter Korn und 100 Malter Hafer und 2 Fuder Wein gemäß des Amtmannbriefes zustehen, sagt Erzbischof Dietrich zu, Walther seines Amtes nicht vor der Rückzahlung der Schuld und der Zahlung der Gülte seines Amtes zu entsetzen. Es folgen Bestimmungen zur Rückzahlung, der Auflösung des Pfandvertrags sowie zur Rückforderung des Geldes durch die Gläubiger. Die Forderung muss mit vierteljähriger Ansagefrist schriftlich in der Aschaffenburger Kellerei überbracht werden, das Geld wird dann in Frankfurt oder Mainz zurückgezahlt, die Pfandurkunde ungültig.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Montag nach dem Sontag Judica ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 281v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20134 (Zugriff am 19.04.2024)