Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 278 [01]

Datierung: 23. März 1343

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Ritter Philipp von Kronberg bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, ihn zu seinem Amtmann in Nieder-Olm (Olmen) gesetzt hat. Darüber ist eine erzbischöfliche Urkunde ausgestellt worden, die nachfolgende inseriert ist.

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in deutschen Landen, listet die üblichen Pflichten eines Amtmannes auf: Schutz der Geistlichkeit und der weltlichen Bewohner des Amtes, Residenzpflicht in Nieder-Olm, Unterhaltung einer Schutztruppe mit acht reisigen Pferden, davon sieben gewappnet, Anstellung der Pförtner auf eigene Kosten, Pflicht zur Verteidigung des Amtes, Gehorsamspflicht gegenüber Dekan und Domkapitel in Zeiten einer Vakanz. Der Erzbischof zahlt ihm 250 rheinische Gulden, halb zu Martini [11. November] den Rest zu den darauffolgenden Mitfasten, 8 Wagen Heu und Stroh für die genannten Pferde. Das Amtsjahr beginnt und endet am Sontag Letare. Die Geldgefälle im Amt stehen nicht ihm, sondern dem Keller zu Nieder-Olm zu. Er muss diesem bei der Einziehung behilflich sein. Der Erzbischof kann den Amtmann jederzeit seines Amtes entsetzen. Dieser darf seinAmt aber erst abgeben, wenn ein Nachfolger bestimmt ist, dieser seinen Eid geleistet und einen Reversbrief ausgestellt hat. Ausstehende Bezüge und Schäden werden dem scheidenden Amtmann anteilmäßig ersetzt. Der Erzbischof gelobt, vorstehende Bestimmungen zu halten und kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffemburg am Samßtage nach dem Sontage ... Reminiscere ... 1443.

Ritter Philipp gelobt auf seinen Eid, alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Samßtage nach dem Sontage ... Reminiscere ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 278 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20128 (Zugriff am 19.04.2024)