Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 275 [01]

Datierung: 13. Februar 1443

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »lieber gnädiger Herr«, ihm, seiner Ehefrau Helena und seinen Erben die Schlösser und Städte Krautheim (Crutheim) und Ballenberg mit allem Zubehör, für 9500 rheinische Goldgulden verkauft (Kauf auf Wiederkauf) haben.

In der nachstehend inserierten erzbischöflichen Verkaufsurkunde werden die üblichen Bestimmungen getroffen: Nutzung des Kaufgutes samt Zubehör, Pflicht, der Zentgrafen, der Schultheißen, Bürgermeister, Bürger, Armenleute, Einwohner und der Hintersassen, dem Käufer zu huldigen, Pflicht des Käufers, das Kaufgut samt dem Kloster Schöntal (Schontal) zu schirmen und zu schützen. Sollten Erzbischof oder das Mainzer Stift eine gemeine Landbede oder Schatzung in den erzbischöflichen Landen fordern, wird diese auch in Krautheim und Ballenberg fällig. Krautheim und Ballenberg bleiben Offenhaus des Erzstiftes. Mainz darf sich aber nicht gegen Ritter Wilhelm, seinen Bruder und deren Erben behelfen. Er folgen Bestimmungen bei Verlust des Kaufgutes, zum Wiederkauf (vierteljährige Ankündungsfrist, Zahlung in Heilbronn, Wimpfen oder Mergentheim), zur Lösung durch den Käufer (monatliche Kündigungsfrist) und zum Verfahren bei einem damit einhergehenden Zahlungsverzug. Der Erzbischof sichert zu, alle ausgehandelten Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an. Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel geben ihre Zustimmung und kündigen das Kapitelsiegel an. - ... geben ... Aschaffemburg am Mitwochen nach Sante Dorotheen tage der heiligen jungfrauwen ... 1443.

Wilhelm und Helena bestätigen sämtliche Bestimmungen und kündigen Wilhelms Siegel an.

- ... geben ... Mitwochen nach sant Dorotheen tage der heligen jünffrauwen ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 275 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20126 (Zugriff am 29.03.2024)