Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 271v [01]

Datierung: 10. März 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Verschreibung der Ganerben zu Reifenberg wegen ihres Schlosses Reifenberg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich einigt sich mit den Ganerben von Reifenberg (Riffemberg) . Sie haben ihm auf seine Lebtage ihr Schloss geöffnet. Sie werden sie dort nach Wortlaut der diesbezüglich ausgestellten und nachfolgend inserierten Urkunde enthalten.
Es folgen detaillierten Bestimmungen der Baumeister von Reifenberg zu Öffnung und Enthaltung (Zugangsbestimmungen bei Fehde, Aufenthalt von Bewaffneten, Modalitäten von Kauf- und Tauschgeschäften, Geltung des Burgfriedens, Verhalten bei Streit, Verbot, Feinde des anderen aufzunehmen, Sicherstellungen des Schlosses bei Belagerung, Verbot Hattsteiner Ganerben aufzunehmen, Ausbauarbeiten, an denen sich der Erzbischof mit 1.000 rheinischen Gulden beteiligt).Der Erzbischof zahlt den Reifenbergern vom kommenden Sonntag Letare an jedes Jahr aus dem Zoll Höchst 100 gute rheinische Gulden an die Baumeister. Die Reifenberger sichern zu, alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten. Die Ganerben kündigen ihr gemeines Siegel an. - ... geben ... Sontag ... Invocavit ... 1443.

Auch der Erzbischof verspricht, den Vertrag einzuhalten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben zu Aschaffemburg am Sontag ... Invocavit ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 271v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20120 (Zugriff am 19.04.2024)