Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 268 [01]

Datierung: 16. Februar 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Johann Spiegel zum Desenberg der ältere bestätigt, dass vorzeiten Erzbischof Konrad ihm und seinen Erben Burg und Stadt Roden gemäß einer Urkunde für eine bestimmte Summe verschrieben hatte. Er hat nun Erzbischof Dietrich die Lösung angesagt und dieser hat ihm 1.500 Gulden auf Abschlag gezahlt. Für den Rest in Höhe von 959 Gulden hat der Erzbischof ihm das baufällige Schloss und die Stadt Roden erneut verpfändet gemäß einer nachstehend inserierten Urkunde.

In der erzbischöflichen Urkunde sagt Ritter Johann zu, zu Lebzeiten auf eigene Kosten einen Graben zu brechen und einen Zwinger zu machen. Für notfällige Bauarbeiten darf er bis zu 200 Gulden ausgeben, die dann auf die Lösungssumme geschlagen werden. Eine Lösung ist erst durch seine Erben möglich und muss dann ein Vierteljahr vorher schriftlich angesagt werden. Das Geld wird dann wahlweise in Wartburg (Wartperg) oder Korbach (Corbach) bezahlt. Auch der Erzbischof kann den Pfandvertrag schriftlich aufsagen, muss dies aber ein Jahr vorher ankündigen.
Es folgen Bestimmungen hinsichtlich der Öffnung der Pfandburg für den erzbischof, Schutzbestimmungen, Instandhaltung der Burg, Schutz des Waldes, Entnahme von Brenn- und Bauholz.
Auch die Inhaber - die von Waldeck haben Burg und Stadt dem Erzbischof verpfändet - haben ein Lösungsrecht. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel geben ihr Einverständnis. - ... geben ... Aschaffemburg am Samßtag nach sant Veltins tag ...1443.

Johann Spiegel gelobt, eine Lösung des Pfandes zuzulassen und alle Vereinbarungen unverbrüchlich zu halten.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Samßtag nach Sant Valtins tag ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 268 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20032 (Zugriff am 28.03.2024)