Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 494.

StA Wü, MIB 24 fol. 262v [01]

Datierung: 1. Januar 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Hans Schelm von Bergen, seinem Amtmann in Amorbach (Amerbach) 1.300 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, die dieser ihm bar zum Nutzen des Stiftes geliehen hat. Für diese Schuld will ihm der Erzbischof jeweils am Bartholomeustag [24.8.] für jede geliehenen 20 Gulden 1 Gulden. demnach 65 Gulden, als Gülte aus der Kellerei Amorbach geben. Er gebietet seinem dortigen Keller Johann Trache, die 65 Gulden jeweils solange auszuzahlen, wie die Hauptschuld aussteht. Ritter Hans darf sein Geld, so lange er Amtmann ist, nicht aufkündigen. Danach muss er einen Lösungswunsch ein Vierteljahr vorher ankündigen. Die Hauptschuld und die anteilige Jahresgülte ist dann binnen 14 Tagen zu zahlen.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof Bürgen: Schenk Otte (Ott) von Erbach, Konrad zu Frankenstein, Ritter, Philipp von Kronberg, Ritter, Frank von Kronberg der junge, Zurch von Steten und Wiprecht Rüdt von Bödigheim (Rodeckeim).
Es folgen die üblichen ausführlichen Bestimmungen hinsichtlich eines Einlagers (in Frankfurt oder Umstadt), einer Ersatzpflicht für ausfallende Bürgen (binnen 14 Tagen) und für Knechte und Pferde (unverzüglich).

Der Erzbischof sichert zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.
Die Bürgen sichern zu, ihren Bürgschaftspflichten nachzukommen und kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu heppenheim am heligen Nuwen jars tag 1443.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 262v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20020 (Zugriff am 28.03.2024)