Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 261 [01]

Datierung: 6. August 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Hans Schelm von Bergen bekennt, dass Erzbischof Dietrich ihn zum Stiftsamtmann in Amorbach (Amerbach) gemacht hat. Diesbezüglich wurde ihm eine Urkunde ausgestellt, die hier inseriert ist.

Darin enthalten sind die Bestimmungen bezüglich seiner Pflichten zu Schutz und Schirm, seiner Wohnpflicht auf Wildenberg (Wildemberg), die Unterhaltung einer berittenen und bewaffneten Truppe (5 Mann), seiner Hilfepflicht sowie seiner Gehorsamspflicht gegenüber Domdekan und Kapitel in Zeiten der Vakanz.
Der Erzbischof zahlt ihm in zwei Raten 200 Gulden, eine am St. Peterstag Kathedra [22.1], die zweite am Jahresende, dazu 12 Wagen mit Heu. Sein Dienstjahr beginnt und endet jeweils am Bartholomeustag [24.8.].
Die Einkünfte im Amt stehen allein dem Keller zu. Hans ist verplichtet, bei deren Einziehung behilflich zu sein. Hans darf Ausgaben für Atzung und Übernachtungen (leger) nicht auf die Amtsbewohner umlegen. Der Erzbischof kann ihn jederzeit seines Amtes entsetzen. Während der Amtsausübung entstandener Schaden wird ihm ersetzt. Er schwört einen Amtseid. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... franckfurt am Montag nach sant peters tag ad vincula [6.8.] ... 1442-

Hans Schelm gelobt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Montag nach sant peters tag ad vincula ... 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 261 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20019 (Zugriff am 29.03.2024)